
Prüfungsordnung
Vorlesungen (VO)Diese Lehrveranstaltungen werden im Vorlesungsverzeichnis unter dem Typ VO geführt. Sie haben Vortragscharakter, für Diskussion und die Miteinbeziehung der Studierenden ist jedoch genügend Möglichkeit. Die Lehrenden stellen schriftliche Unterlagen (Skriptum oä.) bereit, oder geben entsprechende Literaturangaben und Lehrbuchverweise an.
Anwesenheit wird den Studierenden grundsätzlich empfohlen. Sollte eine Vorlesung nicht besucht werden können, hat der Studierende dafür zu sorgen, sich die Lernunterlagen zu beschaffen und ist berechtigt zur Prüfung anzutreten.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch eine schriftliche Prüfung.
Es werden für jede VO oder VO/UE 3 Prüfungstermine angeboten.
Der 1. Termin findet am Ende des Semesters statt.
Der 2. Termin findet am Anfang des nächsten Semesters statt.
Der 3. Termin findet in der Mitte des Semesters statt.
Integrierte Lehrveranstaltung (VO/UE)
Integrierte Lehrveranstaltungen zielen darauf ab, Lehrinhalte in Form von Vorlesungen zu vermitteln und in Übungsteilen praktisch zu vertiefen. Dabei kann die Abfolge von Vorlesungs- und Übungsteilen von den LehrveranstaltungsleiterInnen - den Besonderheiten der zu vermittelnden Inhalte entsprechend – flexibel gehandhabt werden.
Leistungsbeurteilung: Wie bei Übungen, Proseminaren und Seminaren besteht, da es sich um einen Lehrveranstaltungstyp mit immanentem Prüfungscharakter handelt, Anwesenheitspflicht. Die Studenten müssen 80 % der Lehrveranstaltung anwesend sein bzw. sollte bei dieser Lehrveranstaltung die Vorlesung und Übung getrennt voneinander gehalten werden, dann herrscht nur in der Übungseinheit Anwesenheitspflicht. Zudem ist wie bei Vorlesungen eine schriftliche Abschlussprüfung vorgesehen. Die Leistungsbeurteilung ergibt sich also aus der Note der schriftlichen Prüfung und der Benotung der aktiven Mitarbeit der Studierenden in den Übungsteilen. Um eine positive Abschlussnote zu erhalten, müssen beide Prüfungsteile positiv beurteilt worden sein. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnittswert der beiden Einzelnoten. Im Übungsteil können auch schriftliche Arbeiten herangezogen werden (s.u.).
Seminare(SE), Proseminare(PS), Übungen(UE)
Der Lehrstoff dieser Veranstaltungen wird mit den Studierenden gemeinsam erarbeitet und enthält selbständiges Arbeiten, Literaturarbeit, Rollenspiele, Videoanalysen etc. Seminare haben prüfungsimmanenten Charakter.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt aufgrund der Mitarbeit der Studierenden und deren Bereitschaft, sich aktiv am Lernprozess zu beteiligen. Als Leistungsbeurteilung können auch schriftliche Arbeiten herangezogen werden. Abgabetermine siehe oben. Anwesenheitspflicht gilt für diese Lehrveranstaltungstypen generell. Die Studenten müssen 80 % der Lehrveranstaltung anwesend sein.
Abgabetermine für schriftliche Arbeiten
Für die Abgabe der Seminararbeiten gibt es 3 Termine:
Für das Wintersemester
a) 31. Jänner
b) 28. Februar
c) 30. Juni
Für das Sommersemester
a) 30. Juni
b) 30. September
c) 31. Jänner
Versäumen der Abgabefrist
Wenn Arbeiten nach dem 3. Abgabetermin einlangen, bedarf es einer zusätzlichen mündlichen Prüfung beim jeweiligen Professor, um die Lehrveranstaltung abzuschließen.
Plagiatsregelung
Sämtliche abgegebenen Arbeiten werden genauestens hinsichtlich ihrer Autorenschaft geprüft. Der Nachweis von Plagiaten hat unmittelbar zur Folge, dass die Leistung im Zeugnis mit "Nicht genügend" beurteilt wird. In der Folge muss die Lehrveranstaltung wiederholt werden. Zusätzlich wird ein interner Akt über den Vorfall angelegt. Der Wiederholungsfall kann zur Exmatrikultation der betreffenden Studierenden führen.
Online-Formular
Psychologie-