Bachelor Rechtswissenschaften

Der Bachelorabschluss (LL.B.) ermöglicht im Vergleich zu traditionellen Studienangeboten, einen raschen Berufseinstieg. Für juristische Tätigkeiten im Finanz- und Versicherungsbereich, öffentlicher Dienst, Sozialversicherungen, Interessenvertretungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO, NGO) Non-Profit-Organizations, etc. sind die Absolventen qualifiziert.
Daher ist für Absolventen des Studienganges Bachelor Rechtswissenschaften eine hohe Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit zu erwarten. Für den Zugang zu klassisch-juristischen Berufe (Rechtsanwalt, Notar etc.), ist ein anschließender Masterstudiengang ( Dauer 4 Sem., Abschluss LL. M.) zu absolvieren.

Master Rechtswissenschaft

Jus-Absolventen der SFU haben genauso wie Absolventen der staatlichen Universitäten Zugang zu den klassischen, reglementierten Berufen Rechtsanwält*in, Richter*in, Staatsanwält*in und Notar*in.
Der Masterstudiengang hat eine starke internationale Ausrichtung. Die Fächer des Bachelorstudiums werden vertieft (Dauer 4 Sem., Abschluss LL. M.).

Master of Laws - Public International Law

Der Master-Studiengang Public International Law vertieft die Kenntnisse der Studierenden im Völkerrecht und gibt einen Einblick in die Tätigkeit internationaler Organisationen. Die Studierenden erwerben mit dem Master die Befähigung zur Wahrnehmung anspruchsvoller rechtlicher Aufgaben im globalen Umfeld, namentlich bei nationalen und supranationalen Behörden mit internationalem Fokus, bei internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie bei internationalen Gerichtshöfen und sonstigen Streitbeilegungsmechanismen. Der Studiengang erfolgt in Kooperation mit dem Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (United Nations Institute for Training and Research – UNITAR) und weist einen starken Praxisbezug auf.
(Dauer 2 Semester / 60 ECTS; Abschluss LL.M. / Unterrichtssprache: Englisch)

Achtung: Eine Anmeldung geht nicht mit dem Anspruch einher, dass das Masterstudium auch tatsächlich stattfindet. Es besteht der Vorbehalt einer hinreichenden Studierendenzahl. Interessenten erhalten rechtzeitig Nachricht.

Studieren Sie bereits Rechtswissenschaften an einer anderen Universität?
Ein Wechsel an die SFU ist möglich!

Bereits absolvierte Prüfungsleistungen können angerechnet werden, soweit diese im Curriculum der SFU vorgesehen sind.  Die Studiengebühren verringern sich durch Anrechnungen. Sie können bereits angerechneten Lehrveranstaltungen gerne besuchen, um Ihr Wissen aufzufrischen. Die Anerkennung erfolgt unter sinngemäßer Anwendung von § 78 Abs. 1 und Abs. 3 UG 2002.