Am 28. Februar fand an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität die Tagung „Informationsfreiheit und Gemeinden“ statt, welche von rund 140 Personen besucht wurde.

Hintergrund der von Univ.-Prof.in Dr.in Teresa Weber, MSc organisierten Veranstaltung war die bevorstehende Ablösung der Amtsverschwiegenheit durch die Informationsfreiheit mit dem 1. September 2025, wodurch nicht nur die österreichischen Gemeinden vor neuartige Herausforderungen gestellt werden.

Besonders geschätzt wurde von den Teilnehmenden daher sowohl die Möglichkeit, mehr über die rechtlichen Bestimmungen zu erfahren, als auch die Gelegenheit, sich mit Kolleg*innen aus der (Gemeinde)verwaltung über die praktische Umsetzung des Gesetzes auszutauschen.

Die Veranstaltung begann mit einem Panel zu den Grundlagen, geleitet von Konrad Lachmayer (SFU Wien). Maria Bertel (Universität Graz) sprach über „Transparenz, Informationsfreiheit, Demokratie“, gefolgt von Anna Obereder (Haslinger/Nagele Rechtsanwälte), die die verfassungsrechtlichen Aspekte der Informationsfreiheit beleuchtete.

Im zweiten Panel standen die Herausforderungen für Gemeinden im Fokus. Teresa Weber (SFU Wien) präsentierte Ergebnisse des an der SFU zum Thema laufenden partizipativen Forschungsprojekts (siehe https://jus.sfu.ac.at/de/forschung-fakultaet-fuer-rechtswissenschaften/forschungsprojekt-informationsfreiheit-und-gemeinden/), während Petra Martino von der Stadt Wien praktische Einblicke aus der Gemeindeverwaltung teilte.

Nach der Mittagspause wurden in zwei weiteren Panels Spezialfragen behandelt. Themen waren unter anderem Vergaberecht (Vanessa Pichler, WU Wien), Flächenwidmung und Bauverfahren (Peter Bußjäger, Universität Innsbruck) sowie kommunale Daseinsvorsorge (Lukas Wieser, Cerha Hempel Rechtsanwälte). Zudem wurden Datenschutzfragen erörtert (Matthias Schmidl, Datenschutzbehörde) und Best-Practice-Beispiele zur Umsetzung in Gemeinden vorgestellt (Johannes Schmid, Städtebund und Ronald Sallmann, IT Kommunal).

Im Ergebnis bot die Tagung nicht nur einen Überblick über noch zu klärende Fragen zur kommenden gesetzlichen Lage und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit der Gemeinden, sondern zeigte auch auf, dass es zur Umsetzung der Informationsfreiheit vor allem eines Kulturwandels im öffentlichen Dienst bzw. bei den Beschäftigten staatsnaher Unternehmungen bedarf.

 

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