Ab dem 5. Semester des Bakkalaureatstudiums ist die Wahl für eine psychotherapeutische Schule zu treffen, die dann im Rahmen des Wahlpflichtfaches (WPF) gelehrt wird.
Es bestehen Kooperationsverträge mit psychotherapeutischen Ausbildungsvereinen, die ihre Curricula im Rahmen des Studiums anbieten. Mit dem Magisterabschluss wird zugleich das Abschlusszertifikat des Ausbildungsvereines erworben und damit die Möglichkeit, mit Vollendung des 28. Lebensjahres, in die Liste der PsychotherapeutInnen zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie eingetragen zu werden.

Fachspezifikum – Therapieschulen

Das Psychotherapeutische Fachspezifikum (nach § 6-8 PthG) stellt den 2. Teil der Psychotherapieausbildung dar und umfasst mindestens 300 Stunden Theorie sowie 1600 Stunden praktische Ausbildung. Die folgenden Schulen werden als Wahlpflichtfächer im letzten Jahr des Bakkalaureat und in den 4 Semestern des Magisterium angeboten (abhängig von der Teilnehmeranzahl):

Therapieschulen (WPF)

Methodenseminare-Termine_WS24_25.pdf

Praktikum für das Propädeutikum und Fachspezifikum

Die psychotherapeutische Ambulanz der SFU ist eine vom Gesundheitsministerium anerkannte Praktikumsstelle, sowohl für das Psychotherapeutische Propädeutikum als auch für das Psychotherapeutische Fachspezifikum. Die notwendigen Praktika können daher an der SFU-Ambulanz absolviert werden (PthG § 3 Abs 2Z 2 und PthG § 6 Abs 2 Z 2). Die Mitarbeit in der psychotherapeutischen Ambulanz ist für die Studierenden Bestandteil ihres Studiums.

Anrechnung

Alle Lehrveranstaltungen des Psychotherapeutischen Propädeutikums und der fachspezifischen Ausbildung an der SFU sind mit dem Lehrplan der SFU abgestimmt und können für den Studiengang Bakkalaureat und Magisterium angerechnet werden. Voraussetzungen für die Teilnahme am Psychotherapeutischen Fachspezifikum sind die Absolvierung des Propädeutikums, die gesetzlichen Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes sowie die Inskription an der SFU. Die Absolvierung des Propädeutikums in anderen psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen ist möglich und wird angerechnet.

Eintragung im Gesundheitsministerium

Die Absolvierung des Psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums sind unter anderem die Voraussetzungen für die Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste des österreichischen Gesundheitsministeriums.

Kontakt

Auskünfte & Anmeldung:

Studien Service Center Psychotherapiewissenschaft
Tel: +43 1 798 40 98 400
Mail: ptw@sfu.ac.at

Leitung:

Univ.-Prof. Dr. Jutta Fiegl, Vizerektorin
Mail: jutta.fiegl@sfu.ac.at
→ Leiterin des Psychotherapeutischen Propädeutikums und der Wahlpflichtfächer der SFU