Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Seine Befugnisse und seine Aufgaben sind durch die Verfassung der Privatuniversität (VII, 1 bis 9) geregelt.

Zusammensetzung:

Jede Fakultät der Privatuniversität ist vertreten durch

  • eine Person aus der Professor:innenkurie,
  • eine Person aus dem Mittelbau,
  • eine von den Gremien der Österreichischen Hochschüler:innenschaft entsandte Person aus der Studierendenschaft.

Zudem entsenden das administrative Personal drei Personen und die Universitätsambulanzen eine Person als Vertretung.

Geschäftsordnung des Senats

Geschäftsordnung des Senats in der Fassung vom 05.12.2023 (pdf)

Änderungen seit Inkrafttreten:

Beschlussfassung des Senats vom 01.12.2023:
§ 4 Formulierung zur Einbindung der Orte der Durchführung erweitert; § 4a eingefügt; § 10 um Abs. 6 erweitert; § 13 um Abs. 1a erweitert.

Beschlussfassung des Senats vom 21.06.2022:
§ 2 Abs 1 Satz 2 der Geschäftsordnung angepasst.

Beschlussfassung des Senats vom 25.06.2021:
Bestimmungen unter § 15 (6) der Geschäftsordnung an die Gegebenheiten von Sitzungen, die über technische Kommunikationsmittel abgehalten werden, wurden anzupassen.

Kontakt

Termine Senatssitzungen

Freitag, den 15.03.2024 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 12.03.2024 / 10 Uhr

Freitag, den 26.04.2024 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 23.04.2024 / 10 Uhr

Freitag, den 17.05.2024 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 14.05.2025 / 10 Uhr

Freitag, den 21.06.2024 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 18.06.2024 / 10 Uhr