Termin

11.04.2024 09:00 – 17:00 online über ZOOM

Lehrveranstaltungstyp

Seminar

Umfang

7 Unterrichtseinheiten

Kosten

€ 690,00

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Sprache

Deutsch

Anmeldung

Inhalt

Ausgehend von europarechtlichen Grundlagen der Digitalisierung wird in dem Modul »Eröffnung und Einführung – Interdisziplinäre Bedeutung, Gegenwart und Zukunft der Digitalisierung« die disruptive und praktische Relevanz der digitalen Transformation erörtert. Zudem soll ein Überblick über ausgewählte Teilgebiete der Digitalisierungsprozesse gegeben werden und diesbezüglich eine erste rechtliche Einordnung erfolgen. Behandelt werden dabei insbesondere Themengebiete wie Datenschutz, Künstliche Intelligenz (insbesondere ChatGPT, Digital Life Prediction etc.) und viele andere aktuelle und bevorstehende Entwicklungen im Bereich technischer, rechtlicher, medizinischer, wirtschaftlicher und weiterer Anwendungen.

Ziele

  • Einordnung der Relevanz digitaler Entwicklungen für Europa 
  • Praktische Bedeutung des europäischen und internationalen Digitalisierungsrechts.
  • Verstehen der Rolle des Datenschutzrechts in der digitalen Transformation.
  • Kenntnis der technischen, ethischen und rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen bei KI allgemein und ChatGPT im Besonderen.
  • Erkennen der wirtschaftlichen Bedeutung von KI und Predictive Analytics sowie anderer Tools  am Beispiel der Versicherungsbranche.
  • Verstehen der technischen und rechtlichen Bedeutung quantenphysikalischer Entwicklungen für die Digitalisierung und KI mit Use-Cases.

Methodik

Die Referent*innen sind Expert*innen, die eine facheinschlägige Berufsausbildung oder facheinschlägiges Studium sowie mehrjährige Praxis- und/oder Lehrerfahrung nachweisen können. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in Form von Vorträgen sowie interaktiven Diskussionen.

Zielgruppe

Die universitäre Fortbildung „Europäisches und Internationales Digitalisierungsrecht“ richtet sich an bereits absolvierte und angehende Jurist*innen sowie an alle, die im deutschsprachigen Raum mit rechtlichen Aspekten der Digitalisierung konfrontiert sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Hochschulreife wird als Voraussetzung für die Teilnahme an der universitären Fortbildung angesehen. Eine berufseinschlägige Tätigkeit ist ausdrücklich gewünscht. Die universitäre Fortbildung richtet sich inhaltlich vor allem an eine Zielgruppe mit einer juristisch einschlägigen beruflichen Tätigkeit.

Referent*innen

Dr. Othmar Karas, Erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Straßburg
Univ.-_Prof. Dr. Alfred Pritz, Rektor der SFU, Wien
Univ.-Prof. Dr. Diana zu Hohenlohe, LL.M., Vizerektorin und Studiengangleiterin Master der Fakultät für Rechtswissenschaften, SFU Wien
Ass.-Prof. Dr. Katharina Reboly, Direktorin SFU, Berlin

Mag. Stefan Ritter, Lehrgangsleiter, Rechtsanwalt, Leiter ky-center, Triesen
Dr. Heike Riel, IBM, Zürich
MMag. Elisabeth Wagner, Datenschutzbehörde, Wien
Prof. Dr. Frank Tabella, Datenschutzbeauftragter, Rechtsanwalt, Düsseldorf

DI Harald Leitenmüller, Chief Technology Officer Microsoft, Wien
Dr. Philipp Räther, Allianz, München

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