Discussion Group on Comparative Constitutional Law and Theory am 18.11.2022

Diesen Freitag, 18.11. von 12:30-14 Uhr, wird Professorin Michaela Hailbronner (Universität Gießen) zum Thema „Staatsversagen als Rechtskonzept – eine verfassungsvergleichende Perspektive“ vortragen.

Ort: Raum 305, 3. Stock, Sigmund Freud PrivatUniversität
Freudplatz 3, 1020 Wien

Inhalt:
„Staatsversagen als Rechtskonzept – eine verfassungsvergleichende Perspektive“
Das – reale oder scheinbare – Versagen staatlicher Institutionen führt oft dazu, dass andere Institutionen in Überschreitung ihrer gewöhnlichen Kompetenzen eingreifen, um Probleme zu beheben. Dies zeigt sich im nationalen wie internationalen Bereich und in unterschiedlichen institutionellen Kontexten, von der Uniting for Peace Resolution der UN-Generalversammlung zur sog. structural reform litigation. Dennoch wird Staatsversagen bzw. institutional failure und die damit verbundene Eingriffsrechtfertigung oft nicht als rechtliches Argument verstanden, sondern als Fall einer Ausübung von „implied powers“ oder von Notstandskompetenzen. Dies ist jedoch abzulehnen, da – bei allen Risiken politischer Instrumentalisierung – Staatsversagen als Argument zur Kompetenzausdehnung durchaus legitim sein kann, wenn auch nur in engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen.
Biografie:
Michaela Hailbronner trat zum 1. April 2019 die Qualifikationsprofessur Öffentliches Recht und Menschenrechte an der Justus-Liebig-Universität Gießen an. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Menschenrechte, des vergleichenden öffentlichen Rechts und der Verfassungstheorie. Michaela Hailbronner legte ihr Erstes Staatsexamen an der Universität Freiburg 2007 und ihr Zweites Staatsexamen am Kammergericht Berlin 2009 ab. Ihren Master (LL.M.) erwarb sie an der Yale Law School, wo sie auch bei Prof. Bruce Ackerman mit einer Arbeit zum Bundesverfassungsgericht aus rechtsvergleichender Perspektive promovierte, die 2015 bei Oxford University Press erschien. Weitere Publikationen im Bereich des deutschen öffentlichen Rechts, der Rechtsvergleichung und der Menschenrechte erschienen u.a. in den Zeitschriften Der Staat, International Journal of Constitutional Law, American Journal of Comparative Law und im University of Toronto Law Journal.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Discussion Group on Comparative Constitutional Law and Theory“ halten internationale Expert*innen Vorträge an der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien.