Senat
Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Seine Befugnisse und seine Aufgaben sind durch die Verfassung der Privatuniversität (VII, 1 bis 9) geregelt.
Zusammensetzung:
Jede Fakultät der Privatuniversität ist vertreten durch
- eine Person aus der Professor:innenkurie,
- eine Person aus dem Mittelbau,
- eine von den Gremien der Österreichischen Hochschüler:innenschaft entsandte Person aus der Studierendenschaft.
Zudem entsenden das administrative Personal drei Personen und die Universitätsambulanzen eine Person als Vertretung.
Geschäftsordnung des Senats
Geschäftsordnung des Senats
Geschäftsordnung des Senats in der Fassung vom 13.05.2025 (pdf)
Änderungen seit Inkrafttreten:
Beschlussfassung des Senats vom 13.05.2023:
§ 14 Beschlusserfordernisse
Absatz (1) wird durch die kursiv gestellte Formulierung erweitert:
Zu einem Beschluss sind – ausgenommen den Fall des § 8 Abs 3 – die Anwesenheit oder bei Abstimmungen gem § 15 Abs 6 Satz 3 die Teilnahme von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten und die einfache Mehrheit der für den Antrag abgegebenen Stimmen erforderlich.
Für Absatz (2) wird festgelegt, dass es für das Konsensquorum – anders als bisher festgeschrieben – bloß einer Mehrheit der Pro-Stimmen gegenüber den Gegenstimmen braucht, allerdings mit dem zusätzlichen Erfordernis, dass es auch mehr Pro-Stimmen als Enthaltungen braucht.
Die einfache Mehrheit ist gegeben, wenn die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen größer ist als die Zahl der Gegenstimmen. Stimmberechtigte, denen eine Stimme übertragen wurde, sind hierbei zweifach zu zählen. Stimmenthaltungen werden nicht als Gegenstimmen gezählt, eine Mehrheit kommt jedoch nur zustande, wenn die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen auch größer ist als jene der Stimmenthaltungen.
Beschlussfassung des Senats vom 01.12.2023:
§ 4 Formulierung zur Einbindung der Orte der Durchführung erweitert; § 4a eingefügt; § 10 um Abs. 6 erweitert; § 13 um Abs. 1a erweitert.
Beschlussfassung des Senats vom 21.06.2022:
§ 2 Abs 1 Satz 2 der Geschäftsordnung angepasst.
Beschlussfassung des Senats vom 25.06.2021:
Bestimmungen unter § 15 (6) der Geschäftsordnung an die Gegebenheiten von Sitzungen, die über technische Kommunikationsmittel abgehalten werden, wurden anzupassen.
Gremien des Senats
Gremien des Senats
- Senatskommission zu Studium und Lehre: https://www.sfu.ac.at/de/ueber-sfu/studienkommission/
- AK Gleichbehandlung: https://www.sfu.ac.at/de/ueber-sfu/ak-gleichbehandlung/
- Curricularkommission: https://www.sfu.ac.at/de/ueber-sfu/curricularkommission/
- Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis
Kontakt
Kontakt
Email: senat@sfu.ac.at
Termine Senatssitzungen
Termine Senatssitzungen
Freitag, den 24.10.2025 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 21.10.2025 / 10 Uhr
Freitag, den 28.11.2025 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 25.11.2025 / 10 Uhr
Freitag, den 12.12.2025 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 09.12.2025 / 10 Uhr
Freitag, den 16.01.2026 um 10 Uhr
Antragseinreichung möglich bis 13.01.2026 / 10 Uhr