Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Seine Befugnisse und seine Aufgaben sind durch die Verfassung der Privatuniversität (VII, 1 bis 9) geregelt.
Zusammensetzung:
Jede Fakultät der Privatuniversität ist vertreten durch
- eine Professorin bzw. einen Professor
- eine Angehörige bzw. einen Angehörigen des Mittelbaus
- einen von den Gremien der Österreichischen Hochschülerschaft entsandten Studierenden
Zudem entsenden das administrative Personal drei Vertreterinnen bzw. Vertreter und die Universitätsambulanzen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter.
Kontakt:
Email: senat@sfu.ac.at
Nächste Senatssitzung findet am 23.04.2021 von 10 – 12 Uhr statt.