Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der SFU: Ombudspersonen und Untersuchungskommission

Wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis sind unverzichtbare Prämissen wissenschaftlicher Arbeit und Zusammenarbeit. Sie sind Voraussetzungen für die Reputation von Forscher:innen sowie von Forschungseinrichtungen, vor allem aber für das Vertrauen, das diesen von Seiten der Gesellschaft entgegengebracht wird. Die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten unterliegt daher in allen Disziplinen allgemeingültigen und teilweise auch fachspezifischen rechtlichen Regelungen und ethischen Normen. Die Vermehrung und Beschleunigung von Informationen, die Verstärkung des Wettbewerbs und der Output-Orientierung und der daraus resultierende Druck auf aktive Wissenschaftler:innen bergen die Gefahr, dass wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis im Arbeitsalltag bewusst oder unbewusst vernachlässigt oder hintangestellt werden. Um dieser Gefahr zu begegnen und um die hohe wissenschaftliche Integrität ihrer Bediensteten zu affirmieren, bekennt sich die Sigmund Freud PrivatUniversität im Einklang mit internationalen Standards zu den im nachfolgenden Kodex für gute wissenschaftliche Praxis formulierten Prinzipien.


Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der SFU
Deutsch: SFU Kodex GWP (pdf)
Englisch: SFU Kodex GWP-E (pdf)

Beschlossen im Rektorat: 07.11.2023
Beschlossen im Universitätsrat: 14.11.2023
Beschlossen im Senat: 17.11.2023


Alle Mitglieder und Angehörigen der Sigmund Freud PrivatUniversität einschließlich ihrer Orte der Durchführung können sich in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis, aber auch zu vermuteten wissenschaftlichem Fehlverhalten, an die Ombudsperson wenden. Die Ombudspersonen beraten in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Anfragen werden vertraulich entgegengenommen.


Dr. Markus Brunner
Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis
Freudplatz 1, 1020 Wien
markus.brunner@sfu.ac.at

 

Dr. Barbara Rothmüller
Stellvertretende Ombudsperson
Freudplatz 1, 1020 Wien
barbara.rothmueller@sfu.ac.at


Bei hinreichendem Verdacht eines Vergehens leitet die Ombudsperson die Vorprüfung in eine förmliche Untersuchung über, welche von der Untersuchungskommission geführt wird. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

PTW: 
Univ.-Prof. Dr. Stephan Steiner  
Vertretung: Ass.-Prof. Dr. Andrea Jesser

MED:
Univ.-Prof. Dr. Sylvia Hartl  
Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Otto Burghuber

PSY:
Ass.-Prof. Dr. Anna Schor-Tschudnowskaja
Vertretung: Dr. Markus Wrbouschek

JUS:
Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer
Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Max Leitner