Im Zuge des Verfahrens zur institutionellen Reakkreditierung der Sigmund Freud Privatuniversität hat die Fakultät für Psychologie das Recht erworben, in ihrem Wirkungskreis Habilitationsverfahren durchzuführen.
Im deutschen Sprachraum dient die Habilitation als Nachweis der Befähigung zu selbständiger Forschung und Lehre in einem bestimmten Fachgebiet und damit als formale Qualifikation für eine Universitätsprofessur.
Mit der Erlangung des Habilitationsrechts wurden die erfolgreiche Implementierung eines PhD-Programms, die Entwicklung eines entsprechenden Forschungsumfeldes und die internationale Sichtbarkeit der Forschungsleistungen der Fakultät für Psychologie nachgewiesen.
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