Nach der Premiere im Vorjahr wird im kommenden Semester zum zweiten Mal ein Moot Court im Fach Arbeitsrecht stattfinden. An diesem Prozessspiel nehmen alle österreichischen Fakultäten teil. Der Moot Court bietet also die Möglichkeit, sich fachlich und rhetorisch mit den Studierenden anderer Fakultäten zu messen. Mit Stolz darf ich sagen, dass das Team der SFU, bestehend aus Chiara Brazda und Maximilian Hofbauer (bei der Schriftsatzerstellung unterstützt von Michael Wanner und Johannes Ebner), letztes Jahr als Sieger aus dem Wettbewerb hervorging.
Das Ziel für den 2. Arbeitsrechts-Moot Court ist also klar: Titelverteidigung!

Was ist ein Moot Court?
Für all jene, die mit dem Begriff „Moot Court“ noch nicht vertraut sind: Moot Courts sind fiktive Gerichtsverhandlungen, bei denen Teams von Studierenden als Rechtsvertreter der Prozessparteien agieren und einen Fall vor einem fiktiven Gericht bestehend aus renommierten Juristen verhandeln müssen. Meistens sind Höchstrichter, Anwälte, Professoren oder Funktionäre von gesetzlichen Interessenvertretungen Mitglieder des Richtersenates. Vereinfacht gesagt handelt es sich um ein Prozessspiel, bei dem die Studierenden als Anwälte auftreten.

Eckdaten:

  • Organisation: Der Moot Court wird vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien, der Wirtschaftskammer Österreich und ELSA-Österreich veranstaltet.
  • Teams: Jede juristische Fakultät schickt ein Team ins Rennen. Ein Team besteht aus zwei Studierenden.
  • Aufgabenstellung: Die Teams erhalten eine fiktive, aber realitätsnahe Entscheidung des Oberlandesgerichts in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. Die Teams haben die Aufgabe, ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zu verfassen, wobei sowohl eine Revision als auch eine Revisionsbeantwortung zu verfassen ist. Zum Abschluss findet dann eine mündliche Verhandlung vor dem „Obersten Moot Court“ statt, bei der ein mündliches Plädoyer zu halten und auf Fragen des Richtersenates einzugehen ist.
  • Richtersenat: Der Richtersenat wird aus einem Berufsrichter, einem Professor, einem Rechtsanwalt und aus zwei Sozialpartner-Vertretern bestehen.
  • Bewertung: Die Schriftsätze und der mündliche Vortrag werden von den Richtern und dem Organisationsteam bewertet (die Schriftsätze werden vom Organisationsteam, der mündliche Vortrag von den Richtern bewertet). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Qualität der Schriftsätze und des mündlichen Vortrages unabhängig vom Urteil in der Sache bewertet werden. Es kann also durchaus sein, das man den Fall inhaltlich verliert und dennoch als Sieger des Moot Court vom Platz geht.
  • Betreuung: Die Teams sind bei der Erstellung der Schriftsätze und der Vorbereitung des mündlichen Vortrages nicht völlig auf sich gestellt, sondern werden durch die Fakultät und durch eine Rechtsanwaltskanzlei unterstützt. Von Seiten der SFU werde ich (Dominik Prankl) die Betreuung übernehmen. Anwaltliche Unterstützung erhält das SFU-Team voraussichtlich auch dieses Jahr wieder von der KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH, eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei im 1. Bezirk.
  • Zeitlicher Rahmen: Der Fall wird vom Organisationsteam voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2021 ausgeschickt. Das Finale wird im Juni 2021 stattfinden. Details werden noch bekanntgegeben.  

Warum ist der Moot Court für Sie attraktiv?
Der Moot Court ist für Sie in mehrerer Hinsicht attraktiv. Der Moot Court bietet Ihnen eine einzigartige Möglichkeit, sich erstmals als Anwalt zu versuchen und damit auch rauszufinden, ob Sie die Anwaltslaufbahn einschlagen möchten. Man erhält tiefe und repräsentative Eindrücke vom Anwaltsberuf. Darüber hinaus hat man die Chance, vor einem wirklich hochkarätigen Richtersenat mündlich zu verhandeln. Der Moot Court ist aber auch eine Networking-Veranstaltung, bei der Sie aufgrund der Betreuung durch eine Rechtsanwaltskanzlei die Möglichkeit haben, mit potenziellen zukünftigen Arbeitgebern in Kontakt zu treten. Rechtsanwaltskanzleien nutzen den Moot Court auch als Recruiting-Tool.

Eine Teilnahme am Moot Court ist für Sie aber auch deshalb attraktiv, weil die SFU die Teilnahme in studienrechtlicher Hinsicht prämiert: Die im Rahmen des Moot Courts erstellten Schriftsätze können zur Grundlage für die Bachelorarbeit gemacht werden. Studierende des Masterstudiums können sich den Moot Court als Seminar anrechnen lassen.

Wer kann sich bewerben?
Zur Bewerbung aufgerufen sind alle Studierenden ab dem vierten Bachelorsemester. Diese Einschränkung gilt deshalb, weil Kenntnisse im Zivil- und Arbeitsrecht Voraussetzung sind, um bei diesem Wettbewerb bestehen zu können. Im Speziellen ergeht der Aufruf an die Studierenden des fünften Semesters, weil sich der Moot Court zeitlich mit diesem Semester am besten in Einklang bringen lässt (und eben die Bachelorarbeit im Rahmen des Moot Court verfasst werden kann). Bitte verstehen Sie dies aber nicht als Einschränkung; wir freuen uns über sämtliche Bewerbungen.

Jetzt bewerben!

Ich lade Sie ein, sich bis spätestens Freitag, den 5. Februar 2021, um eine Teilnahme am Moot Court aus Arbeitsrecht zu bewerben.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bestehend aus Lebenslauf und Sammelzeugnis an jus@sfu.ac.at und in „cc“ an dominik.prankl@jus.sfu.ac.at.
Die Auswahl der Teammitglieder erfolgt nach Maßgabe der bisherigen Studienleistungen. Sie werden in der Woche darauf verständigt, ob Sie es in das SFU-Team geschafft haben.

Sollten Sie Fragen zum Moot Court haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Beste Grüße,
Ihr Dominik Prankl