Tagungsbericht

SFU JUS Konferenz: Aktuelle Herausforderungen für die österreichische Verfassungsstaatlichkeit

Prof. Konrad Lachmayer (Fakultät für Rechtswissenschaften, SFU) organisierte eine Konferenz an der Sigmund Freud Privatuniversität in Wien über „Aktuelle Herausforderungen für die  österreichische Verfassungsstaatlichkeit“.

Zahlreiche Herausforderungen bestehen für die Verfassungsstaatlichkeit in Österreich: Rechtsstaatliche Dimensionen von Polizei und Strafverfolgung, Umgang mit den Medien, Änderungen der Staatsorganisation, Unabhängigkeit der Gerichte etc. Diesen und weiteren Fragen widmet sich die rechtswissenschaftliche Konferenz.

Zeit: Freitag, 13. September 2019
Ort: Sigmund Freud PrivatUniversität Wien, Festsaal, 1. Stock, Freudplatz 1, 1020 Wien

 

       I.            Verfassungsrecht und -kultur unter Bewährungsdruck

Am 13. September 2019 fand an der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) in Wien eine rechtswissenschaftliche Konferenz statt, die sich mit aktuellen verfassungsrechtlichen Herausforderungen für den Rechtsstaat und die Demokratie in Österreich befasste. Unter der organisatorischen Leitung des Vizedekans Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer diskutierten Rechts- und PolitikwissenschaftlerInnen sowie Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit Themen wie die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, Implikationen von selektiver Medieninformation, Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens und staatsorganisationsrechtliche Änderungen.

Die politische Relevanz der Themensetzung spiegelte sich bereits in den eröffnenden Bemerkungen durch Univ.-Prof. DDr. h.c.mult. Alfred Pritz (Rektor der SFU), Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der SFU) und Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer wider. Sowohl Pritz als auch Funk betonten die Aktualität des thematischen Schwerpunkts, wobei Funk auf den starken Bewährungsdruck hinwies, dem das Verfassungsrecht und die Verfassungskultur in Österreich ausgesetzt sind. Der diesbezügliche Konsens sei in den letzten Jahren brüchig geworden. Lachmayer erinnerte an die österreichische Verfassungsgeschichte und spannte einen historischen Bogen zu den aktuellen verfassungsrechtlichen Entwicklungen: Die österreichische Verfassungsgeschichte bestehe nicht nur aus Errungenschaften wie dem Grundrechtskatalog des Staatsgrundgesetzes, der Gründung der Republik und der Erlassung des B-VG, sondern auch aus den Jahren des Neoabsolutismus, Austrofaschismus und Nationalsozialismus. Diese Perioden gelte es im Zusammenhang mit aktuellen verfassungsrechtlichen Herausforderungen ebenso zu bedenken.

     II.            Herausforderungen für den Rechtsstaat – Unabhängigkeit der Gerichte

Das akademische Programm eröffnete sodann die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der JKU Linz Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel, die sich in ihrem Vortrag zur „Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit“ im ersten von vier Panels (Panelvorsitz: Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard) mit Fragen der Finanzierung der Justiz, des Drucks auf RichterInnen durch die Öffentlichkeit und dem österreichischen Modell der RichterInnenbestellung beschäftigte. Im Hinblick auf die zuletzt durch Justizminister Jabloners Aussage zum „Stillen Tod der Justiz“ wiederentfachte Debatte um die finanzielle Ausstattung der Justiz analysierte Pabel unions- und menschenrechtliche Garantien, die als Anknüpfungspunkt für eine finanzielle Mindestausstattung herangezogen werden können. Diesbezüglich würde insbesondere das in Art 19 EUV enthaltene Gebot des effektiven Rechtsschutzes Relevanz entfalten, das die grundrechtliche Garantie auf einen wirksamen Rechtsbehelf gem Art 47 GRC anreichere. Da eine mangelnde Finanzierung der Gerichtsbarkeit zu Grundrechtsverletzungen führe, könnten sich in diesem Zusammenhang sodann Gewährleistungen wie Art 6 EMRK als einschlägig erweisen. Eine mangelnde finanzielle Ausstattung der Gerichte sei keine taugliche Rechtfertigung für eine überlange Verfahrensdauer.

Dr. Tamara Ehs vom Institut für Politikwissenschaften der Universität Wien widmete ihren Vortrag zur „Rechtspolitischen Dimension der Verfassungsgerichtsbarkeit“ unter anderem der Bestellung der RichterInnen des Verfassungsgerichtshofes und der Frage der Einführung von Sondervoten. Im Hinblick auf die Bestellung sei der VfGH im OECD-Vergleich zwar eines der stärksten und unabhängigsten Verfassungsgerichte, dennoch wäre eine Änderung der Bestellmodalitäten vor allem mit Blick auf einen Ausbau der parlamentarischen Bestellung und einer Anhebung der dafür erforderlichen Mehrheit anzudenken. Ehs betonte die funktionalen Wechselwirkungen, die zwischen Bestellmodalitäten, Amtszeit und verfassungsgerichtlichen Sondervoten bestünden, weshalb bei der Übertragung von Modellen aus anderen Rechtsordnungen Vorsicht geboten sei.

  III.            Herausforderungen für die Demokratie – Message Control und Beschränkung der öffentlichen Debatte

Nachdem sich das erste Panel der Rechtsstaatlichkeit gewidmet hatte, stand das zweite Panel (Panelvorsitz: Lachmayer) thematisch im Zeichen der Demokratie. Diesbezügliche Herausforderungen bestehen nicht zuletzt im Zusammenhang mit selektiver Medieninformation durch Ministerien und sonstige Verwaltung, wie Hofrat Hon.-Prof. Dr. Hans-Peter Lehofer in seinem Vortrag zu „Selektiver Medieninformation und öffentlicher Diskurs“ betonte. Der von Lehofer gespannte Bogen reichte vom Vorschlag des Innenministeriums an Polizeipressestellen, Kommunikation mit kritischen Medien auf das rechtlich notwendige Minimum zu beschränken, über die 2018 erfolgte Aussendung des Presserats, dass Regierungsinformationen nicht mehr ungeprüft übernommen werden dürfen, bis hin zum Aktionsplan der Europäischen Kommission gegen Desinformation. Lehofer betonte, dass Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zu den Aufgaben der Regierung gehöre, diese jedoch den Geboten der Sachlichkeit, Gleichbehandlung und Ausgewogenheit verpflichtet sei. Wenngleich wenige explizite Regelungen für staatliche Kommunikation bestünden und dies ein rechtliches Vorgehen gegen den Ausschluss bestimmter Medienvertreter oder gezielte Desinformation erschwere, könnten Medienrecht, Wettbewerbsrecht, die Grundrechte sowie das Amtshaftungsrecht als Anknüpfungspunkte dienen. Letztlich fehle es jedoch an einem wirksamen Instrumentarium, wenngleich die parlamentarischen Hilfsorgane Volksanwaltschaft und Rechnungshof, sowie der Presserat gewisse Abhilfe böten. Es bedürfe daher der Erlassung eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes.

Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien setzte die im Vortrag von Lehofer eingeschlagene Thematik der Öffentlichkeit in der Demokratie mit Fokus auf Herausforderungen für die parlamentarische Gesetzgebung fort. Diesbezügliche Problemstellungen bestünden im Zusammenhang mit einer Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens, die zu einer Beschränkung der demokratischen Öffentlichkeit führe, einer verstärkten Einbringung von Gesetztesentwürfen mittels parlamentarischen Initiativantrags sowie dem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz. Als problematisch erweise sich die sog „Anti-Gold-Plating“-Initiative, die nicht nur dem Parlament Spielräume entziehe, sondern auch den öffentlichen Diskurs beschränke.

  IV.            Änderung der Staatsorganisation – Politisierung und Zentralisierung

Nach der Mittagspause eröffnete Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer mit zwei Vorträgen zu Fragen der Staatsorganisation das wissenschaftliche Programm des Nachmittags. Im ersten Vortrag zu „Änderungen der Staatsorganisation“ befasste sich Lachmayer insbesondere mit der Politisierung der Verwaltung, die nicht zuletzt auch zu einer Reduktion der rechtlichen Steuerungskraft führe. Rechtliche Steuerung werde dabei von informellen Machtstrukturen und –beziehungen abgelöst, die nicht nur intransparent seien, sondern auch Mechanismen bestehender Checks and Balances unterliefen. Dies zeige sich etwa an den Entwicklungen in Richtung einer de facto-Leitlinienkompetenz des Bundeskanzlers, die durch Berichtspflichten und Abhängigkeiten politisierten Spitzenpersonals – wie der Generalsekretäre – geschaffen wurde.

Darüber hinaus kritisierte Lachmayer die Verlagerung des Verfassungsdienstes (VD) aus dem Bundeskanzleramt in das Justizressort. Diese markiere einen massiven Bruch in der österreichischen Verfassungskultur; des Weiteren beeinträchtige die dadurch verursachte Bindung von Personal- und Sachressourcen sowie die räumliche Entfernung aus dem Bundeskanzleramt die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des VD – zumindest vorübergehend – erheblich. Damit wurde die Stellung dieses zentralen Verfassungsinterpreten in der Ministerialverwaltung signifikant geändert.

In seinem zweiten Vortrag analysierte Lachmayer die Zusammenlegung der österreichischen Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im Rahmen der Organisationsreform der österreichischen Sozialversicherung. Diese werfe unterschiedliche verfassungsrechtliche Problemstellungen im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Konzeption der nicht-territorialen Selbstverwaltung gem Art 120 a ff B-VG auf. Fraglich sei etwa, ob das historisch gewachsene Entsendungsmodell der VersicherungsvertreterInnen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestellung aus dem Kreis der Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen nach der verfassungsgesetzlichen Verankerung der nicht-territorialen Selbstverwaltung im Jahr 2008 genüge. Des Weiteren sei im Hinblick auf die Differenzierung zwischen territorialer und sonstiger Selbstverwaltung zu berücksichtigen, dass sich Selbstverwaltungskörper durch einen abgegrenzten Mitgliederkreis auszeichnen und ein sonstiger Selbstverwaltungskörper, der im Wesentlichen die Gesamtbevölkerung Österreichs umfasse, im Bereich der nicht-territorialen Selbstverwaltung nicht gebildet werden dürfe. Schließlich seien auch die Etablierung eines erhöhten staatlichen Einflusses sowie die Vorsehung eines Eignungstests für VersicherungsvertreterInnen mit dem verfassungsrechtlichen Konzept der Selbstverwaltung nicht vereinbar. Der Gesetzgeber hätte bei der Ausgestaltung der ÖGK damit die verfassungsrechtlich gezogenen Schranken überschritten.

Der Verfassungsgerichtshof wird sich mit der ÖGK-Reform im Übrigen im Rahmen der Herbstsession eingehend befassen. Diesbezüglich sind 13 Anträge anhängig; der Verfassungsgerichtshof beraumte für den 8.10.2019 eine öffentlich mündliche Verhandlung in der Sache an.

    V.            Herausforderungen für Gewaltenteilung und -verschränkung – Civil Society und BVT-Affäre

Im letzten Panel des Tages befassten sich Assoz.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M., stv. Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und Priv.-Doz. Dr. Gregor Heißl, Richter am LVwG Salzburg, mit Problemstellungen der Gewaltenteilung und -verschränkung bzw Checks and Balances. Ennöckl behandelte die wachsenden Problemstellungen für die Civil Society am Beispiel der Etablierung von administrativen Hürden für Umweltschutz-NGOs; Heißl widmete seinen Vortrag der Rolle der Justiz in der BVT-Affäre, die in Wahrnehmung ihrer Kompetenzen rechtsstaatliche Standards aufrechterhielt.

Ennöckl exemplifizierte am Beispiel von Umweltschutz-NGOs, welche Herausforderungen der Civil Society durch aktuelle politische Entwicklungen drohen. Durch diverse Nachweis- und Offenlegungsverpflichtungen, die zum einen konkrete Anforderungen an die Mindestanzahl der Mitglieder stellten, zum anderen Angaben zur Identität der Mitglieder forderten, hätte der Gesetzgeber in den letzten Jahren administrative Hürden für Umweltschutz-NGOs errichtet. Es sei damit zu rechnen, dass diese Entwicklungen nicht auf im Umweltschutz tätige NGOs beschränkt blieben, sondern eine Ausweitung auf andere Sektoren der Civil Society erfolgen werde.

Priv.-Doz. Dr. Gregor Heißl, Richter am LVwG Salzburg, setzte sich sodann im letzten Vortrag des Tages mit „rechtsstaatlichen Dimensionen von Polizei und Strafverfolgung“ auseinander und beleuchtete die medial als „BVT-Affäre“ bezeichneten Entwicklungen, die in der Suspendierung des Direktors des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Mag. Peter Gridling ihren Ausgang genommen hatten. Heißl zeigte auf, dass es letztlich die Staatsfunktion der Gerichtsbarkeit war, die in Gestalt des BVwG, OLG Wien und VfGH rechtsstaatliche Standards aufrechterhielt. Damit führte Heißl am Ende der Veranstaltung wieder zum Eröffnungsvortrag von Pabel zur Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit zurück: deren Siegeszug oder Verfall markieren Beginn und Ende der Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit.

 

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