Unter Kunstrecht versteht man den Schutz und die Pflege von Kulturgut und Weltkulturerbe, aber auch Kunsthandel, das Recht der Kunstauktionen und Kunstversicherungsrecht auf interdisziplinärer und transnationaler Ebene.

Im Fokus des Zertifikatskurses stehen brisante Themen wie der internationale Kulturgüterschutz, Denkmalschutz, Museologie, Kunstprivatrecht, sowie Urheber- und Persönlichkeitsrecht des Künstlers. Zudem spielen ökonomische Anknüpfungen und das Recht der internationalen Konventionen – etwa UNESCO, UNIDROIT und EU Recht – eine wichtige Rolle. Aktuelle Themen wie Rechtsfragen der Kunstfälschung, Restitution von Kulturgut und Provenienzforschung oder die Rolle des Kunstsachverständigen vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Gesetzeslage und Recht- sprechung werden diskutiert.

Internationale Rechtsprechung und Konventionen weisen den Weg zur Weiterentwicklung des Kunstrechtes, die nationalen Rechtsordnungen tragen die Verantwortung zur Umsetzung und Durchführung. Im Rahmen von sechs Modulen eröffnet der postgraduale Lehrgang »Kunstrecht« den TeilnehmerInnen die Möglichkeit mit in- und ausländischen ExpertInnen von Kunst und Recht in Dialog zu treten.

Der neue Lehrgang startet im Oktober 2019!

Mehr zum Kunstrecht Universitätslehrgang

 

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