Information über die aktuelle Publikation von „Umwelt und Strafe: Überlegungen zum Ökozid“ von Ralph Janik

Ralph Janik widmet sich in seiner aktuellen Publikation dem wahrscheinlich akutesten Problem der Gegenwart und einem essenziellen völker(straf)rechtlichen Lösungsansatz:

Der Essay beginnt mit einem Abriss der aktuellen Situation in Bezug auf den maroden Status der Umwelt sowie den Ursprüngen der derzeitigen klimatischen Veränderungen. Als möglicher Beitrag zur Lösung der Frage des Umweltschutzes wird der Ökozid, also ein international verfolgbarer Straftatbestand für umweltschädigende Handlungen, identifiziert und herausgearbeitet. Es erfolgt dabei eine lehrreiche Reise durch die Geschichte des Genozids, das internationale Umweltrecht und den Kampf gegen den Klimawandel. All dies mündet in einer Einordnung des rechtlichen Zusammenspiels zwischen Mensch und Umwelt, mitsamt der damit einhergehenden Bedeutung der unter Strafe Stellung des Ökozids.

Eingeleitet werden diese Ausführungen durch ein Vorwort des britisch-französischen Anwalts und Professors für Internationales Recht am University College London Philippe Sands. Das Essay ist im März 2023 in der Reihe Kanten des Verlags Edition Konturen erschienen.

 

Ralph Janik
Umwelt und Strafen:
Überlegungen zum Ökozid
60 Seiten
ISBN 978-3-902968-83-8
Verlag: Edition Konturen – Umwelt und Strafen: Überlegungen zum Ökozid

 

 

Leseprobe

„Beim Thema Umweltschutz wird viel geredet und wenig getan. Die globalen CO2-Emissionen steigen auch gut vier Jahrzehnte nach allgemeinem Bekanntwerden des menschengemachten Klimawandels und seiner Auswirkungen weiter an, Tierarten sterben aus, die Weltmeere werden verschmutzt und Regenwälder abgeholzt.
An diesen Entwicklungen haben wir alle einen Anteil, von Konsumentinnen und Konsumenten bis hin zu transnationalen Wirtschaftsunternehmen und Staaten. Das Ausmaß ist freilich unterschiedlich: Der nachhaltigste Lebensstil eines Einzelnen bringt nur wenig, wenn Konzernbosse oder ranghohe Politikerinnen und Politiker Umweltschäden herbeiführen oder jedenfalls in Kauf nehmen.
Hier besteht eine doppelte Verantwortungslücke, auf nationaler und internationaler Ebene: Umweltkriminalität ist schließlich der viertgrößte Kriminalitätsbereich der Welt, vergleichbar mit dem Drogenhandel. Doch während es einen „Krieg gegen Drogen“ („War on Drugs“) gibt, fehlen gleichwertige innerstaatliche Straftatbestände für massive Verschmutzung, die Rodung von Wäldern oder die Ausrottung bedrohter Tierarten.
Völkerrechtlich gibt es das Verbrechen des Ökozids erst gar nicht: Während bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskriegen theoretisch (!) – also sofern die Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – alle Haupt-Verantwortlichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag landen können, steht die Umwelt damit unter keinem auch nur annähernd vergleichbaren Schutz.“