Die Sigmund Freud Privatuniversität Wien (kurz SFU) setzt mit der Ausschreibung von Forschungspreisen ein starkes Signal, junge Forscher in der Grundlagenforschung, der Experimentellen Forschung, der Klinischen Forschung bzw. einer Kombination aus diesen, in Österreich zu unterstützen. Dabei setzt die SFU besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeit im Sinne einer Weiterführung der auszuzeichnenden Forschungsvorhaben und auf eine langfristige Zusammenarbeit mit Wirtschaft & Industrie.

1. Forschungsprojekt Förderung
Gefördert werden sollen Personen und Projekte, die eine direkte Beziehung zum Fachgebiet der Plastischen und Rekonstruktiven Chirurgie haben.
Zur Einreichung sind alle in Österreich auf dem Gebiet der Plastischen und Rekonstruktiven Chirurgie tätigen Ärzte und Wissenschaftler bis zum 40. Lebensjahr berechtigt und aus klinischen oder experimentellen Forschungsgruppen mit den Schwerpunkten Plastische und Rekonstruktive Chirurgie kommen. Bevorzugt werden innovative zukunftsweisende Forschungsthemen, die die Plastische Chirurgie mit von diesen behandelten Erkrankungen bzw. den Themen operative bzw. rekonstruktive Technik, Rehabilitation, Onkologie, Wirtschaft bzw. Wirtschaftlichkeit und/oder Recht verbinden können.

2. Voraussetzungen
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller sollte das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Forschungspreise richten sich vor allem an junge Forschende, die eigenständige Projekte betreuen und bisher zu diesem Projekt noch keine Forschungsgelder erhalten haben. Der Forschungsgegenstand muss unmittelbaren Bezug zum Fachgebiet der Plastischen und Rekonstruktiven Chirurgie haben. Die Forschungspreis-Gelder sind zweckgebunden und mit Nachweis der beabsichtigten oder bereits getätigten Ausgaben (mit eigenen Mitteln vorfinanzierte Projekte) abrufbar. Auch bereits begonnene Forschungsprojekte können eingereicht werden. Der Forschungspreis wird lediglich an Antragstellerinnen und Antragsteller vergeben, die bis dato keine Fördermittel aus anderen Quellen (Ausnahme: eigene Vorfinanzierung) erhalten haben. Die Preisgelder werden auf ein Wissenschaftskonto einer medizinischen (Forschungs-) Einrichtung ausgezahlt. Ausnahme: die Forschung findet unabhängig von einer universitären Einrichtung statt.

3. Antragstellung
Der Antrag ist in deutscher Sprache zu verfassen!
Die Antragstellung sollte beinhalten:
Name der Antragstellerin / des Antragstellers, Institution der Antragstellerin / des Antragstellers, Titel der Arbeit des Projektes, Zielsetzung, Rationale, Arbeits- und Zeitplan, gegebenenfalls vorliegende vorläufige Daten und Publikationen, Kostenaufstellung/Budgetplan. Eine schriftliche Zusage der Leitung der Klinischen Abteilung oder Forschungseinrichtung ist zu inkludieren, aus der hervorgeht, dass das eingereichte Projekt in dieser Form durchgeführt werden kann. Es können bereits geplante bzw. bereits begonnene Forschungsvorhaben eingereicht werden. Die Vorlage eines positiven Votums der Ethik Kommission ist für die Freigabe der Finanzierung Voraussetzung.

4. Nachhaltigkeit der Förderung
Die SFU ist bereit und bestrebt, Forschungsvorhaben auch nach der Zuerkennung des Forschungspreises weiter zu unterstützen. Bei besonders herausragenden ausgewählten Projekten behält sich die SFU vor, zusätzliche finanzielle oder immaterielle Hilfen zu gewähren (SFU Mentor, Start-up, Netzwerke, Kontakte zur Industrie etc.). Forschungsvorhaben sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen in klinische Relevanz umzusetzen (Produkte, Patente) und diese Ideen mit Hilfe der SFU auszugründen (Spin off, Start-up). Die SFU würde dabei die dafür notwendigen Schritte unterstützen und begleiten und weitere Fördergelder nach Antrag zur Verfügung stellen.

5. Datum der Ausschreibung / Einsendung an
Die Ausschreibung des jeweils nächsten Forschungspreises wird bei der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) bekanntgegeben und auf der Homepage der ÖGPÄRC wie auf der Homepage der SFU verlautbart. Email-Aussendungen und Social Media Aussendungen sind von SFU und ÖGPÄRC vorgesehen. Die textliche Gestaltung wird zwischen den Partnern koordiniert. Eine Ausschreibung in medizinischen Medien, wie der Österreichischen Ärztezeitung und/oder anderen medizinischen Journalen, behalten sich SFU und ÖGPÄRC vor.
Die Ausschreibung für 2024 startet mit 02/2024, Abgabeschluss (Deadline) ist der 31.07.2024.
Ein Antragsformular wird im Appendix beigefügt.
Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte per email an (Sie erhalten eine Eingangsbestätigung):
dirk.hellekes@med.sfu.ac.at und cc an michael.smola@med.sfu.ac.at

6. Höhe der Forschungsgelder / Preise
Es ist geplant den Forschungspreis einmal im Jahr an vier Projekte / Personen zu vergeben; nicht ausbezahlte Beträge/Preise werden dem nächsten folgenden Forschungspreis zugeordnet. Bei Auflösung des Forschungspreises werden die verbleibenden Beträge aliquot den Sponsoren zurückbezahlt.
1. Preis 3.000.€
2. Preis 2.000.€
3. Preis 1.000.€
4. Preis 1.000. € (Studentenpreis für Studierende einer Universität in Österreich)

Spezialpreise zum Thema „Wundheilung & Wundversorgung“
1. Preis 1.500.€
2. Preis 1.000.€

Dazu wird für ausgewählte Projekte eine weitere Unterstützung durch die SFU gewährt – SFU Sonderpreis für ausgewählte Projekte.
Die gesponserten Beträge gehen 1 zu 1 den Personen / Projekten zu. Es werden keine Gebühren für Verwaltung, Bewertungsgremium oder dritte Stellen abgezogen. Alle an der Vergabe beteiligten Personen und Institutionen arbeiten ehrenamtlich.

7. Forschungspreis Kommission
Die Forschungspreis Kommission beurteilt die eingegangenen Anträge als unabhängiges Bewertungsgremium. Dieses führt den Bewertungsablauf durch, und behält sich vor, zusätzliche Expert*innen aus dem jeweiligen Forschungsbereich für eine Beurteilung einzuladen. Im voraus wird für den Fall einer Verhinderung, für jedes Mitglied der Kommission eine Stellvertretung bestimmt.
Vorsitz: SFU Univ. Prof. Dr. M. G. Smola (Innovation und Forschung), SFU & Fachvertretung Plastische Chirurgie: Ass.-Prof. Dr. Hellekes (Klinik Landstrasse/ehemals Rudolfsstiftung), Vertretung ÖGPÄRC:
amtierende Präsident*in und Tagungspräsident*in des laufenden Jahres, Sponsoren: jeweils CEO der o.g. Firmen. Jedes Kommissionsmitglied besitzt eine Stimme, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Weitere beratende Experten können je nach Fachgebiet zusätzlich eingeladen werden. Diese sind jedoch nicht stimmberechtigt. Die Bewertung wird schriftlich protokolliert und veröffentlicht.

8. Zeitpunkt der Verleihung
Der Forschungspreis wird im Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) präsentiert.

9. Veröffentlichung der Verleihung

9.1. Öffentliche Publikation
Die Preisverleihung wird im Rahmen der Jahrestagung gemeinsam durchgeführt unter Anwesenheit von Vertretern der Sponsoren.

9.2. Fachliche Publikation
Die Forschungsarbeiten werden in gemeinsam zu bestimmenden Medien (zB. IATROS, Springer, ÖÄZ, APA Science, andere) der Fachpresse und dem Fachpublikum entsprechend bekannt gegeben und publik gemacht.

9.3. Systemische Publikation
Die Forschungspreisgewinner werden jeweils auf der Hompage der SFU und der ÖGPÄRC gelistet, die veröffentlichten Publikationen als pdf hinzugefügt (offener Zugang);

10. Etappe des Projektes
Im Rahmen der Verleihung des Forschungspreises ist von der Antragstellerin / vom Antragsteller vorzubereiten:

  • ein Impulsvortrag während der Jahrestagung der ÖGPÄRC
  • Bei einer wissenschaftliche Publikation in einem Journal, Nennung der SFU und der ÖGPÄRC als Fördergeber (mit Hinweis auf den Forschungspreis)

Ein „follow up“ Impulsvortrag bei der nächsten Jahrestagung der ÖGPÄRC (bei Verhinderung eine kurze Videopräsentation)

11. Sponsoren des Projektes