Die Senatskommission zu Studium und Lehre (SEKO-SL) der SFU ist eine fakultätsübergreifende Kommission mit Entscheidungsbefugnis in studienrechtlichen Angelegenheiten. Sie unterliegt der Aufsicht des Senates. Die SEKO-SL setzt sich aus sechs ordentlichen Mitgliedern zusammen, vier repräsentieren das wissenschaftlichen Personal der vier Fakultäten und zwei den Kreis der Studierenden der SFU.
Die SEKO-SL arbeitet mit der*dem Vizerektor*in für Lehre, den Vize-Dekan*innen für Lehre und dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGl) zusammen.

Aufgaben

Die Zuständigkeiten der SEKO-SL umfassen folgende Angelegenheiten:[GS1] 

  1. Anerkennung und Anrechnung von Vorstudien;
  2. Sperren von Abschlussarbeiten;
  3. Beurteilung von Plagiatsvorwürfen;
  4. Entscheidungen in Beschwerdesachen;
  5. Stellungnahmen und Entscheidungen in sonstigen Studienangelegenheiten
  1. Anerkennung und Anrechnung von Vorstudien
    Die Anerkennung und Anrechnung von Vorstudien ist von der Studienkommission an die jeweils zuständigen Fakultäten delegiert. Studierende können gegen Entscheidungen auf Fakultätsebene, die unmittelbar Studienangelegenheiten betreffen, bei der Studienkommission Berufung einlegen.

  2. Sperren von Abschlussarbeiten
    Wissenschaftliche Arbeiten werden verfasst, um an andere kommuniziert zu werden. Der Ausschluss wissenschaftlicher Arbeiten von der wissenschaftlichen Kommunikation ist daher nur in gut begründeten Ausnahmefällen (Datenschutz; Schutz von Persönlichkeitsrechten etc.) in Erwägung zu ziehen. Die maximale Dauer der Sperre beträgt fünf Jahre.
    Ein Antrag auf Sperre auf Ausschluss einer Abschlussarbeit von der öffentlichen Zugänglichkeit ist von den Studierenden unter Verwendung des entsprechenden Formulars mit einer ausführlichen Begründung an die Studienkommission zu richten und bedarf einer zusätzlichen unterstützenden Stellungnahme von Betreuendenseite. Eine Einreichung erfolgt beim Studien Service Center (SSC) der jeweiligen Fakultät und umfasst das Formular und die zugehörige Abschlussarbeit in digitaler Fassung, nach Prüfung auf Vollständigkeit wird der Antrag an die Studienkommission weitergeleitet.
    Die Zusage einer temporären Nichtveröffentlichung an Dritte durch die*den Verfasser*in ist für sich kein ausreichender Grund. Ist die Verfassung der Arbeit nur unter einer solchen Zusage möglich, ist im Vorhinein um Zusage einer Sperre anzusuchen und dies entsprechend zu begründen. Im Falle einer solchen Zusage muss die Abschlussarbeit nach Fertigstellung der Studienkommission vorgelegt werden, woraufhin eine Überprüfung durchgeführt wird, ob sie den für die vorab zugesagte Sperre maßgeblichen Angaben entspricht.

  3. Beurteilung von Plagiatsfällen
    Die Beurteilung von Plagiatsfällen ist in den Prüfungsordnungen der einzelnen Fakultäten geregelt. Studierende können gegen Beurteilungen auf Fakultätsebene Einspruch erheben. Gegen Entscheidungen auf Fakultätsebene können Studierende bei der Studienkommission Berufung einlegen.

  4. Entscheidungen in Beschwerdesachen
    Studierende können gegen Entscheidungen auf Fakultätsebene, die unmittelbar Studienangelegenheiten betreffen, bei der Studienkommission Berufung einlegen.

  5. Stellungnahmen und Entscheidungen in sonstigen Studienangelegenheiten
    Die Studienkommission kann darüber hinaus in weiteren Studienangelegenheiten vom Senat um Beratung und Stellungnahme gebeten werden oder diese aus eigener Initiative im Senat einbringen

Geschäftsordnung

Mitglieder

Fakultät Rechtswissenschaften
Ass.-Prof. Ralph Janik
Prof. Dr. Sonja Bydlinski (SV)

Fakultät Medizin
Prof. Dr. Harald Rosen (Vorsitz)
Dr. Julia Kurtaran (SV)

Fakultät Psychotherapiewissenschaft
Herbert Geyer (Stellvertretender Vorsitz)
Prof. Dr. Thomas Stephenson (SV)

Fakultät Psychologie
Prof. Dr. Peter Walla
Dr. Felicitas Auersperg (SV)

Studierendenvertretung:
Jakob Thebe (MED)
Laura Murath (PSY) (SV)
Özlem Güner (PTW)
David Mittelbach (JUS) (SV)

SV = Stellvertretendes Mitglied

Kontakt

Anfragen können via E-Mail an Seko-SL@sfu.ac.at gestellt werden.

Für Anträge verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.