Zielsetzung

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen („AKGl“) setzt sich für sämtliche Angehörige der SFU in Fragen der Gleichbehandlung, Gleichstellung und Chancengleichheit, unabhängig von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, ethnischer Zugehörigkeit oder einer etwaigen Erkrankung, Behinderung oder Beeinträchtigung, ein.

Beschwerdemanagement

Der AKGl widmet sich gleichbehandlungs- und gleichstellungsrelevanten Beschwerdefällen, die mindestens eine der SFU ehemals oder aktuell angehörige Person (wissenschaftliches Personal, administratives Personal, Lehrende, Forschende, Studierende, etc) oder nahestehende Person (Facility Management, Bewerbende, etc) betreffen.

Sollten Sie als Angehörige*r der SFU von Ungleichbehandlung oder Diskriminierung betroffen sein, werden Sie ­­– sofern Sie dies wünschen – von uns unterstützt und beraten. Sie können sich formfrei an jedes Mitglied des Arbeitskreises wenden.

Werden gleichbehandlungs- und gleichstellungsrelevante Beschwerdefälle an den AKGl herangetragen, stehen diesem – stets in enger Absprache mit der beschwerdeführenden Person – zahlreiche Maßnahmen (zB Einholen von Stellungnahmen, Führen von Gesprächen, Beiziehen von Sachverständigen, Aussprechen von Empfehlungen oder Vorschlägen, etc) zur Verfügung, um Ungleichbehandlungen bestmöglich entgegenzuwirken.

Informations- und Bewusstseinsarbeit

Der AKGl trägt durch aktive Informations- und Bewusstseinsarbeit zur Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Angehörigen der SFU bei. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet er ua
Informationsmaterialien und macht in Rundschreiben auf gleichstellungsrelevante Themen aufmerksam.

Darüber hinaus treibt er Gender Mainstreaming und Diversity Management an der SFU voran und wirkt daher auch auf bauliche, digitale und andere notwendige Veränderungen hin, um Ungleichbehandlungen jeder Form entgegenzuwirken.

Persönliche Beratung und Unterstützung

Der AKGl leistet zudem Beratungsarbeit zu gleichbehandlungs- und gleichstellungsrelevanten Themen. Er informiert auf Wunsch und aus eigenem Antrieb über die Tätigkeit und Maßnahmen des Arbeitskreises sowie über (Beratungs-)Möglichkeiten außerhalb der SFU.

Teilhabe Personalauswahl- und Berufungsverfahren

Darüber hinaus unterstützt der Arbeitskreis bei der diskriminierungsfreien und inklusiven Formulierung von Stellenausschreibungen und kann auf Wunsch von Bewerbenden oder aus Eigeninitiative jedem Personalauswahlverfahren zur beratenden und mitwirkenden Teilhabe beigezogen werden.

Der AKGl nimmt zudem an allen Berufungsverfahren der SFU teil. Er wird von der Berufungskommission über jeden Verfahrensschritt informiert und kann stets Stellung nehmen. Außerdem wird während des Hearings die kontinuierliche Anwesenheit eines Mitglieds des AKGl sichergestellt.