Die Curricularkommission zur internen Qualitätssicherung von ULGs mit akademischem Abschluss und ohne akademischen Abschluss (CKQ) der SFU ist eine Kommission des Senates mit Begutachtungsfunktion innerhalb der vom Senat erteilten allgemeinen Richtlinien, besonderen Aufträgen und Ermächtigungen. Die CKQ wird vom Senat mit der Prüfung bzw. Begutachtung von Anträgen der jeweiligen Fakultäten beauftragt, berichtet dem Senat über laufende Verfahren und legt dem Senat das Ergebnis ihrer Begutachtung zur Beschlussfassung und anschließenden Weiterleitung an das Rektorat vor.

Die Zuständigkeiten der CKQ umfassen folgende Angelegenheiten:

(1)    Begutachtung der von der jeweiligen Fakultät per Antrag nach der durch die Stabsstelle QM erfolgten Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung gesetzlicher und formaler Vorgaben an den Senat vorgelegten Curricula anhand der qualitätssichernden Kriterien.

(2)    Beratung der designierten Lehrgangsleiter*innen in Bezug auf (interne) Qualitätssicherungsmaßnahmen.

(3)    Empfehlung bezüglich der Zulassung oder Nichtzulassung des ULG auf der Grundlage des Ergebnisses der Begutachtung und Weiterleitung zur Beschlussfassung an den Senat.

Die Geschäftsordnung der CKQ finden Sie hier: CKQ Geschaeftsordnung (pdf)

Mitglieder:

Prof. Dr. Meike Watzlawik
Prof. Dr. Karin Bruckmüller
Katharina Prazuch, MA
Mag. (FH) Kerstin Schörg

Abläufe der internen Genehmigung im Überblick:

Weitere Dokumente/Leitfäden zum Download:

Werbung für ULGs

Werbung etwa auf der Homepage für neue ULGs ist vor deren Start möglich, jedoch erst nach abgeschlossener formaler Prüfung durch das QM.
Im Rahmen der Bewerbung muss folgender Zusatz vermerkt sein:

  • im Falle eines ULGs mit akademischem Grad: „vorbehaltlich der internen Genehmigung und Meldung der Einrichtung beim zuständigen Ministerium“
  • ansonsten „vorbehaltlich der internen Genehmigung“

Zusätzlich ist

  • das geplante Start-Semester und
  • eine Mindestteilnehmer:innenzahl zu nennen.

Eine verbindliche Anmeldung bzw. Zusage ist erst nach der vollständig abgeschlossenen internen Genehmigung (und im Falle eines ULGs mit akademischem Grad zusätzlich nach Meldung beim Ministerium) möglich.
Davor ist nur die Aufnahme auf eine unverbindliche Interessentenliste möglich.